Grundlegende Betrachtung zum Thema:

Wenn man sich mit der Zukunft eines Gemeinwesens wie seiner Gemeinde oder seinem Vaterland beschäftigt, ist es in einem Zeitalter, in dem Propaganda, Geschichtsverfälschung und Lügen das öffentliche Bewusstsein beeinflussen, nicht leicht, einen gangbaren Weg zu finden, der am Ende zu Selbstbestimmung, Wohlfahrt und einem konstruktives Zusammenleben in der Gemeinschaft führt; denn vieles, was wir als wirklich empfinden ist nur Schein und Illusion, angefangen von der überwiegend materiellen Vorstellung über uns Menschen selbst, über die Bedeutung, die wir unser „Vernunft“ bei der Betrachtung der Welt beimessen, bis zur Wahrnehmung unserer Gegenwart, die durch Geschichtsverfälschungen und psychologische Kriegsführung, sogenannten „Psy-OP“, komplett verzerrt wird.

In dieser Welt ist es für jeden denkenden Menschen und auch für uns Autoren nicht leicht, die Spreu vom Weizen zu trennen und mit den Gedanken immer richtig zu liegen. Dieser Artikel stellt deshalb einige Aspekte zu Diskussion, welche der geneigte Leser selbst auf Wahrheitsgehalt, Plausibilität und praktische Anwendbarkeit prüfen möge.

 

Zur Situation Deutschlands in Europa:

Wir haben in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg zwar keinen wirklichen Krieg mehr gehabt, doch der Frieden ist nur ein scheinbarer. Die BRD ist noch von den USA besetzt und Teil der NATO, die unablässig in kriegerische, meist völkerrechtswidrige Konflikte verwickelt ist, ja, diese regelmäßig anzettelt.

Man braucht nur an den völkerrechtswidrigen NATO-Angriff auf Jugoslawien1999 erinnern, an dem sich die BRD unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer beteiligt hat. Es darf darauf hingewiesen werden, dass der „Maidan“ mit dem verfassungswidrigen Regime-Wechsel in der Ukraine durch die CIA finanziert und vom Westen mit Hilfe der verlogenen Medien „orchestriert“ worden ist. Dass dann am Ende der Einmarsch „Putins“ in die Ost-Ukraine nur eine logische und unabwendbare Reaktion auf die von 2014 bis 2022 dauernden Angriffe der ukrainischen Armee auf die überwiegend russische Bevölkerung ihres eigenen Landes mit Zehntausenden von zivilen Opfern gewesen ist, erscheint im Tagesbewusstsein der meisten Zeitgenossen nicht vorhanden.

Wie charakterlos und verlogen die europäische Politik wirklich ist, haben dann Angela Merkel und der frühere französische Präsident Hollande bewiesen, als sie öffentlich zugegeben haben, daß das Minsker Friedensabkommen von 2015 nie ernst genommen worden ist und es vielmehr lediglich als eine Atempause angesehen war, um Zeit für die kriegerische Aufrüstung des Regimes in Kiew zu gewinnen.

Aus diesen wenigen Beispielen geht hervor, dass zumindest in Europa kein wirklicher Frieden herrscht, vor allem aber auch, dass die Voraussetzungen dazu durch die aktuellen Machtverhältnisse und durch die Verlogenheit der westlichen Politik in keiner Weise gegeben sind. Friedrich Merz spricht offen davon, den Krieg in der Ukraine mit der Lieferung von Taurus-Raketen fortsetzen zu wollen und mobilisiert Milliarden für die „Verteidigung“.

Der Weg zu einem wirklichen Frieden erscheint lang. Er liegt jedoch vor uns, wenn wir die politische Entwicklung unseres bayerischen Heimatlandes einmal genauer unter die Lupe nehmen.

 

Zur Situation Bayerns in Deutschland:

Als erstes müssen wir unserem bayerischen „Kini“ die Ehre geben. Ludwig II. ist nämlich bei der Gründung des deutschen Kaiserreiches von Bismarck über den Tisch gezogen worden. Dies ist inzwischen nicht mehr zu leugnen und selbst DIE WELT veröffentlicht diese Tatsache auf ihrer Internet-Seite: https://www.welt.de/geschichte/article224332498/Reichsgruendung-1870-71-Wie-Bismarck-mit-viel-Schmiergeld-Koenig-Ludwig-II-von-Bayern-bestach.html

Verträge, die durch Bestechung zustande gekommen sind, sind nichtig! Dazu braucht man keinen Rechtsgelehrten.

Unter diesem Aspekt ist der Eintritt Bayerns in das Deutsche Reich rechtlich nicht erfolgt und die Reichsgründung von 1871 ohne Bayern zustande gekommen. Das Königreich Bayern ist als Völkerrechtssubjekt weiter existent.

In der Zwischenzeit haben wir jedoch im November 1918 einen von der sozialistischen Internationalen organisierten Putsch mit dem faktischen Ende der Monarchie hinter uns und am Ende des 2. Weltkriegs entstand der „Freistaat Bayern“, mit einer 1946 durch ein Referendum durch das bayerische Volk angenommenen Verfassung. Wenngleich diese Verfassung unter der Aufsicht der Alliierten entstand, kann sie den Anspruch auf ein völkerrechtlich bindendes Dokument erheben, denn sie ist eine Vollverfassung, das heißt, sie enthält neben den üblichen Bestimmungen zur Staatsorganisation nicht nur Bestimmungen zu den sozialen Grundrechten und den Staatszielen, sondern beansprucht auf konzeptioneller Ebene auch die Souveränität des Staates selbst.

Im Vergleich zur Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 ist das „Grundgesetz“ der „BRD“ weder durch ein Plebiszit bestätigt worden, noch als „Verfassung“ eines Staates konzipiert, sondern als eine „Geschäftsordnung für ein Staatsfragment“ (Prof. Carlo Schmid, 1949), was sich unter anderem auch in Artikel 146 ausdrückt, in dem es heißt:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Das faktische Ende unseres Grundgesetzes ist schließlich still um heimlich bei der sog. „2-plus-4-Konferenz“ in Paris am 17. Juli 1990 eingeläutet worden, als nämlich der damalige U.S.-Außenminister James Baker kurzerhand den Grundgesetz-Artikel 23 gelöscht hat, in welchem der räumliche Geltungsbereich aufgeführt war. Wenn dann später dieser Artikel auch durch ein Bekenntnis zur Europäischen Union ersetzt wurde, und der räumliche Geltungsbereich seitdem in der Präambel aufgeführt wird, besteht angesichts der Tatsache, dass eine Präambel nicht Teil einer gesetzlichen Norm sein kann, die Ungültigkeit des Grundgesetzes weiter.

Selbst wenn man nun die Präambel als rechtlichen Teil des Grundgesetzes gelten lassen würde, widerspricht Art. 146 der Behauptung, dass das Grundgesetz eine „Verfassung“ ist, weil dort eben auch zum Ausdruck kommt, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf. Dies ist mit dem Grundgesetz nicht gegeben und deshalb kann man es auch nicht als ein völkerrechtlich bindendes Dokument bezeichnen.

Alles was trotz Ungültigkeit des Grundgesetzes in unserem Land seit 1990 weiter auf politischer Ebene geschieht, fällt unter die Rubrik „Krieglisten“ der Haager Landkriegsordnung als Teil des internationalen (humanitären) Völkerrechts. Unser Land ist immer noch von den Alliierten besetzt, es gelten immer noch die SHAEF-Gesetze, „Bund“ und die Länder zahlen immer noch die Besatzungskosten und die „BRD“ ist immer noch in der NATO.

 

Selbstbestimmung und Souveränität für den Freistaat Bayern:

Zusammengefasst zeigt sich: Es ist eine Verpflichtung unserer Zeit den verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Eigenständigkeit Bayerns als Völkerrechtssubjekt zu erheben. Die „BRD“ mag sich weiter um die Gültigkeit des Grundgesetz streiten, denn diese Diskussion ist völkerrechtlich nicht von Belang. Mit oder ohne gültiges Grundgesetz ist die BRD ein Staatsfragment im See- und Handelsrecht.

Als gewählten Volksvertretern kommt deshalb auf die Abgeordneten des bayerischen Landtages und auf die bayerische Staatsregierung die Aufgabe zu, den Anspruch auf Anerkennung des Freistaates Bayern als gleichberechtigtes Mitglied der Völkerfamilie zu stellen, mit allen Ländern in Frieden zu kooperieren und unser Land vom Diktat der EU zu befreien.

Wenn davor auch einige Hürden liegen mögen, sind diese doch mit Verweis auf den Verfassungsauftrag auszuräumen. Das bayerische Volk verdient Freiheit und Frieden in Selbstbestimmung und Souveränität.

 

 

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Verfasser: Altöttinger

Bild: by Peggy from Pixabay

 

Von Redaktion