Die Idee einer Sezession und Unabhängigkeit Bayerns mag auf den ersten Blick wie ein Hirngespinst erscheinen, aber sie ist keineswegs unrealistisch. In der Geschichte Europas gibt es immer wieder Beispiele für Regionen, die sich von bestehenden Staaten gelöst haben, sei es durch friedliche Prozesse oder Referenden.

Bayern hat eine lange Geschichte als eigenständiger Staat, bevor es 1871 Teil des Deutschen Kaiserreichs wurde und schließlich 1918 seine gar nicht so geringen Reservatsrechte vollends verlor. Die bayerische Verfassung von 1946 betont aber weiterhin die Eigenständigkeit des Freistaates und obwohl das Grundgesetz die Unteilbarkeit Deutschlands festlegt, wäre eine Sezession theoretisch möglich, wenn sich die politische Lage ändert oder eine breite Mehrheit in der Bevölkerung für eine Trennung ausspräche. Anders als in Spanien ist sie verfassungsrechtlich nicht explizit ausgeschlossen.

Es ist also keine „verrückte“ Idee, sondern vielmehr ein Szenario, das durchaus denk- und machbar wäre.

Beginnen wir mit einer kurzen rechtliche Situationsanalyse:

Wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR, Aktenzeichen 2 BvF 1/73, in einem Orientierungssatz feststellt:

„Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“. Quelle: https://www.help4you.info/pdf/BVerfG_2_BvF_1-73_KVRE202088801.pdf

Wenn es zutrifft, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch überstanden hat und die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, dann gilt älteres Recht, wonach Bayern immer noch Mitglied im Deutschen Reichs wäre und nachdem in Bayern auch eine Organisationsstruktur vorhanden ist, rechtlich handlungsfähig.

Formal wurde die BRD am 23. Mai 1949 gegründet. Der Bayerische Landtag hat im Jahr 1949 keinen Beschluss zum Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik Deutschland gefasst, sondern eine politische Entscheidung, in welcher der Landtag seine Zustimmung zur Gründung der BRD abgab und der Übernahme des Grundgesetzes zustimmte. Dieser Beschluss war jedoch nicht ein formaler „Beitrittsbeschluss“, sondern lediglich eine Zustimmung zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Eine direkte Zustimmung des Landtags zum Beitritt zur BRD wurde in keiner Sitzung des Bayerischen Landtags gefasst. Bayern war zwar als eines der westdeutschen Länder von Anfang an in den Prozess der Gründung der Bundesrepublik Deutschland eingebunden, jedoch ohne dass es einen expliziten Beschluss im Bayerischen Landtag zum „Eintritt“ gab.

„Da das Grundgesetz seiner Ansicht nach aber immer noch nicht föderalistisch genug war, beispielsweise wurde eine Gleichberechtigung des Bundesrates bei der Gesetzgebung gefordert, lehnte der bayerische Landtag auf Antrag der Staatsregierung das Grundgesetz in seiner Sitzung vom 20. Mai 1949 mit 101 gegen 64 Stimmen ab. Gleichwohl wurde (unter der Bedingung, dass zwei Drittel der Bundesländer das Grundgesetz annehmen) am gleichen Tag mit 97 gegen sechs Stimmen bei 70 Stimmenthaltungen beschlossen, dass es für Bayern verbindlich sein sollte. Zugleich sprach sich der Landtag für die Abhaltung einer Volksbefragung aus, was die amerikanische Militärregierung in Bayern jedoch ablehnte.“

Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Bayerns#Freistaat_Bayern_nach_1945 und https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/protokolle/protokollsuche.xhtml?datum=30.10.2023&gremium=PL&sCalledURL=https%3A%2F%2Fwww.bayern.landtag.de%2Fparlament%2Fdokumente%2Fprotokolle%2F

 

Fazit:

Das Deutsche Reich ist formaljuristisch nicht untergegangen, sondern existiert „im Hintergrund“ weiter fort. Bayern hat keinen Beschluss zum Beitritt gefasst, sondern nur die Akzeptanz des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland in Bayern zugestimmt.

Wenn der Landtag nur dem Grundgesetz zugestimmt hat und keine Beitrittserklärung erfolgt ist, dann kann der Landtag auch bestimmen, dass in Zukunft nur noch die Bayerische Verfassung alleinige Gültigkeit hat.

Damit ist eine Sezession Bayerns kein Hirngespinst verträumter „Gestriger“, sondern eine rechtliche, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit – die machbar ist.

 

Wir Freie Bayern setzen uns dafür ein. Lasst Deutschland seinen Weg alleine weitergehen – wir Bayern können es alleine besser.

Geht ned – gibt’s ned, auf fränkisch: „Geet ned, gibb’s ned“ oder auf hochdeutsch: Wo ein Wille ist auch ein Weg!

#Sezession, #Unabhängigkeit, #Bayern

 

Verfasser: Bavarian

Bild: Pixabay

Von Bavarian