Die Gewaltenteilung ist ein Fundament jeder Demokratie – das traditionelle Prinzip, dass Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig agieren und sich gegenseitig kontrollieren, soll Machtmissbrauch verhindern und Stabilität gewährleisten funktioniert nur noch bedingt. Doch in Deutschland zeigen sich zunehmend Risse in diesem Fundament. Die enge Verflechtung der politischen Institutionen, politisch beeinflusste Justizentscheidungen und eine schwache Kontrolle der Regierung durch das Parlament werfen die Frage auf: Funktioniert die Gewaltenteilung noch so, wie sie es soll? Selbst die erweiterte Gewaltenteilung unter Einbeziehung von Medien und der Zivilgesellschaft mit sozialen Medien und Internet geben keinen Grund zur Hoffnung.
Ein Blick auf die Strukturen und Mechanismen offenbart erhebliche Schwächen – und zeigen, dass Deutschland sich in eine gefährliche Richtung bewegt.
Verzahnung von Exekutive und Legislative: Schwache Kontrolle durch das Parlament
In Deutschland findet eine unheilvolle Vermischung von Exekutive und Legislative statt, die das Prinzip der Gewaltenteilung aushöhlt. Der Bundeskanzler und die Minister stammen aus dem Parlament und gehören der regierenden Mehrheit an. Das Parlament, das eigentlich die Aufgabe hätte, die Regierung zu kontrollieren, wird dadurch immer mehr zu einem willfährigen Helfer der Exekutive. Statt einer lebendigen Kontrolle erleben wir eine Abhängigkeit der Abgeordneten von der Regierung, insbesondere in den großen Regierungskoalitionen, wie wir sie in den letzten Jahrzehnten häufig gesehen haben.
Ein Beispiel aus jüngerer Vergangenheit zeigt dies eindrücklich: Während der Corona-Pandemie wurden weitreichende Entscheidungen durch die Bundesregierung per Verordnung getroffen, ohne dass das Parlament ausreichend einbezogen wurde. Die Exekutive handelte nahezu uneingeschränkt, während das Parlament, insbesondere die Regierungsfraktionen, bestenfalls als abnickende Instanz fungierte. Dies mag in einer Krisensituation nachvollziehbar erscheinen, doch solche Entwicklungen setzen gefährliche Präzedenzfälle. Wenn die Exekutive ohne parlamentarische Kontrolle handeln kann, verliert die Legislative ihre eigentliche Funktion – und das Gleichgewicht der Gewaltenteilung gerät ins Wanken.
Fraktionsdisziplin: Das Ende der parlamentarischen Freiheit?
Ein weiteres Problem der Gewaltenteilung in Deutschland ist die rigide Fraktionsdisziplin. Die Abgeordneten des Bundestags sind in erster Linie ihren Fraktionen und Parteien verpflichtet, anstatt ihrem Gewissen oder den Bürgern. Dies führt dazu, dass Abgeordnete kaum echte Kontrolle über die Regierung ausüben, sondern in der Regel blind den Anweisungen ihrer Parteiführung folgen. Wer gegen die Fraktion stimmt, riskiert nicht nur seine politische Karriere, sondern auch finanzielle Einbußen und den Verlust von Einfluss.
Ein bekanntes Beispiel ist die Abstimmung über den Rettungsschirm für Griechenland im Zuge der Eurokrise. Viele Abgeordnete der CDU und CSU hatten damals erhebliche Bedenken gegen das Rettungspaket, stimmten jedoch aufgrund des massiven Fraktionsdrucks für die Maßnahmen. Diese Art der „Demokratie“ wirft die Frage auf: Wo bleibt die Unabhängigkeit der Legislative, wenn Abgeordnete nicht einmal die Freiheit haben, ihre Meinung offen zu vertreten?
Justiz in Abhängigkeit: Ernennung von Verfassungsrichtern und weisungsgebundene Staatsanwälte
Eine funktionierende Gewaltenteilung erfordert eine unabhängige Justiz, doch auch hier zeigt das deutsche System erhebliche Schwächen. Besonders besorgniserregend ist die Ernennung der Verfassungsrichter, die durch politische Akteure erfolgt. Zwar erfordern diese Ernennungen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat, doch in der Praxis bedeutet dies, dass Richter entlang parteipolitischer Linien ausgewählt werden. Ein konservativer oder progressiver Kandidat wird meist von den entsprechenden Parteien nominiert und durchgesetzt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass auch das Bundesverfassungsgericht, das als „Hüter der Verfassung“ fungieren soll, politisch gefärbt ist.
Das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung?
Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine entscheidende Rolle im System der Gewaltenteilung ein, indem es als Hüter der Verfassung fungiert. Allerdings wird auch hier die Frage laut, ob es nicht zunehmend in die politische Arena eingreift. Die Interpretation von Grundrechten und die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen könnten als politisch motiviert angesehen werden.
Ein Beispiel hierfür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur europäischen Schuldenkrise, bei der das Gericht Urteile fällte, die über die rein juristische Prüfung hinausgingen. Die Argumentation des Gerichts war sowohl rechtlich als auch politisch umstritten, und Kritiker sehen hierin eine Vermischung von Judikative und Politik, die die Gewaltenteilung untergräbt. Diese Entscheidung könnte als ein weiteres Beispiel dafür gesehen werden, dass die Justiz in Deutschland immer mehr zu einem politischen Akteur wird, was die Balance der Gewalten verzerren könnte. Wenn dann noch gemeinsame Abendessen von Verfassungsrichtern und Regierungsmitgliedern stattfinden, liegt die Vermutung einer „engeren Abstimmung“ nahe.
Ein weiteres Problem ist die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte. Die Justizminister der Länder haben das Recht, Staatsanwälte anzuweisen, bestimmte Ermittlungen aufzunehmen oder zu unterlassen. Diese Praxis eröffnet die Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf strafrechtliche Verfahren – ein klarer Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung. Dies ist auch ein Grund warum in Deutschland Staatsanwälte keine Befugnis haben, Haftbefehle für die Vollstreckung im Ausland auszustellen.
Lobbyismus: Wer kontrolliert wirklich?
Ein Aspekt, der oft übersehen wird, ist der Einfluss des Lobbyismus auf den Gesetzgebungsprozess. Die Legislative sollte unabhängig agieren und Gesetze im Interesse des Gemeinwohls erlassen. Doch die Realität sieht oft anders aus: Unternehmen, Interessenverbände und Lobbygruppen nehmen massiv Einfluss auf die Gesetzgebung, indem sie Gesetzesentwürfe mitschreiben oder Änderungsanträge einbringen.
Das Gesetz zur Regulierung von Mietpreisen, besser bekannt als „Mietpreisbremse“, ist ein Beispiel dafür, wie Lobbyinteressen den Gesetzgebungsprozess verzerren können. Viele Klauseln, die ursprünglich vorgesehen waren, um Mieter besser zu schützen, wurden auf Druck der Immobilienlobby abgeschwächt oder entfernt. Hier zeigt sich deutlich, dass das Parlament nicht immer im Sinne des Volkes handelt, sondern von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst wird. Wenn Lobbygruppen mehr Einfluss auf die Gesetzgebung haben als gewählte Abgeordnete, stellt sich die Frage: Wer kontrolliert die Legislative wirklich?
Die „vierte Gewalt“: Die Medien
Die Medien werden oft als die „vierte Gewalt“ bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, als unabhängige Instanz zu fungieren, die die anderen Gewalten kontrolliert und überwacht. Die Medien informieren die Öffentlichkeit, decken Missstände auf und haben erheblichen Einfluss auf die Meinungsbildung.
Allerdings gibt es auch Kritik an den Medien, insbesondere wenn sie durch wirtschaftliche oder politische Interessen beeinflusst sind. Die Frage nach der Unabhängigkeit und Objektivität der Medien ist oft Teil der Debatte über ihren Status als vierte Gewalt. In den letzten Jahren sind z.B. rd. 875.000 € von der Bundesregierung direkt an öffentlich-rechtliche Journalisten geflossen. Von den Werbeausgaben der Regierungen an die Medien und damit eine indirekte Einflussnahme gar nicht zu sprechen.
Die „fünfte Gewalt“: Zivilgesellschaft und soziale Medien
In der modernen Gesellschaft wird zunehmend von einer „fünften Gewalt“ gesprochen, die auf unterschiedliche Akteure und Mechanismen hinweist, die außerhalb der traditionellen Institutionen agieren und dennoch erheblichen Einfluss ausüben. Zu diesen Akteuren zählen:
- Die Zivilgesellschaft: Bürgerbewegungen, NGOs und Aktivisten haben die Möglichkeit, durch Proteste und Kampagnen politischen Druck auf die anderen Gewalten auszuüben. Beispiele hierfür ist u.a. die Antifa, die antifaschistische Bewegung und andere, mehr oder weniger direkt staatlich geförderten Bewegungen, die Menschen mobilisieren sollen und als politische Vorfeldgruppen und Wasserträgern der Regierung werden.
- Soziale Medien und das Internet: Plattformen wie Facebook, Twitter und Instagram haben eine zentrale Rolle im öffentlichen Diskurs eingenommen. Durch die Verbreitung von Informationen, Mobilisierung von Menschen und die Fähigkeit, Regierungen öffentlich herauszufordern, haben sie einen neuen Mechanismus geschaffen, der die klassischen Machtstrukturen beeinflusst.
- Whistleblower und investigative Plattformen: Menschen wie Edward Snowden oder Plattformen wie Wikileaks haben die Bedeutung von Whistleblowern und investigativen Plattformen im digitalen Raum gezeigt. Sie schaffen Transparenz und üben Druck auf Regierungen und Unternehmen aus, indem sie Missstände öffentlich machen.
Allen gemeinsam ist, dass Regierungen versuchen zu bestimmen, was demokratisch und damit legitim ist. Alles was die Regierungspolitik kritisch hinterfragt ist „demokratiefeindlich“ und sollte eingeschränkt und verboten werden.
Fazit: Ein fragiles Gleichgewicht das am kippen ist.
Die Gewaltenteilung in Deutschland existiert offensichtlich nur noch auf dem Papier. Die engen wirtschaftlichen Verflechtungen, Abhängigkeiten und persönlichen Netzwerken von Exekutive, Judikative, Legislative, Medien und „Aktivisten“, sowie der große Einfluss von Lobbyisten lässt zweifeln, ob das Prinzip der Gewaltenteilung noch funktioniert.
Das enge persönliche, finanzielle und soziale Netz der „fünf Gewalten“ ist mittlerweile so dicht miteinander verwoben, dass es zu einem Würgenetz für den demokratischen Staat und seiner Bürger und Bürgerinnen wird. Moralische und emotionale Grenzen, sowie gesellschaftliche Normen gelten nicht mehr und werden oft persönlichen wirtschaftlichen Zielen untergeordnet. Geld und Machterhalt sind für viele die Maxime.
Wenn jetzt noch soziale Medien als fünfte Gewalt durch Auflagen, Gesetzen und Vorschriften, die von genau jenen erlassen werden die sie kontrollieren sollen, eingeschnürt werden – ist die Würgeschlinge für die Freiheit fertig geknüpft. Wenn die zu Kontrollierenden bestimmen möchten was „demokratisch“ ist – ist die Einklammerung von uns Bürgern perfekt und die Diktatur der Oligarchen kann ausgebaut werden.
Wir Freie Bayern stemmen uns gegen diese Entwicklung.
Wir stehen für eine grundlegende Demokratiereform – für eine Demokratie 2.0 und gegen eine DDR 2.0.